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Kauf- und Zahlungsbedingungen für Holzkäufe

Stand: 07.10.2022

1)   Diese Kauf- und Zahlungsbedingungen der Waldbesitzervereinigung Wegscheid w. V. (WBV) gelten für sämtliche Holzkäufe frei ganzjährig LKW-befahrbarer Straße.

2)   Voraussetzung für den Kauf ist die Mitgliedschaft des Verkäufers bei der WBV.

3)   Die Anmeldung des zu vermarktenden Holzes muss vor Einschlagsbeginn erfolgen.

4)   Die bei der Anmeldung vereinbarten Konditionen gelten für Liefermengen, die:

■     spätestens zum vereinbarten Fertigstellungstermin zur Übernahme fertig gemeldet werden.

■     maximal um +/- 10% von der angemeldeten Menge abweichen.

■     an geeigneten Plätzen gelagert werden, welche eine ganzjährige, ungehinderte, schadensfreie Abfuhr-, Lade- und Wendemöglichkeit für Rundholz-LKW gewährleisten.

■     sortenrein, d. h. nach Baumarten, Längen und/oder Durchmesser getrennt, einseitig bündig und verkehrssicher gelagert sind.

5)   Nach erfolgter Übernahme sind Mengenänderungen an der Partie
(= übernommenes Holz) nicht zulässig. Für Zusatzmengen ist eine erneute Anmeldung i. V. m. einer separaten Lagerung erforderlich. Für Mehrmengen besteht keine Preisbindung.

6)   Für nicht vertragskonforme Hölzer, z. B. ungeeigneter Lagerplatz, besteht keine Abnahmepflicht zu den vereinbarten Konditionen.

7)   Der Kauf erfolgt i. d. R. auf Grundlage der Werksvermessungs- und Werksortierungsergebnisse (=Werksmaß) des jeweiligen Abnehmers der WBV. Der Verkäufer erkennt dieses Maß und Sortierergebnis als Abrechnungsmaß an.

8)   In begründbaren Ausnahmefällen erfolgt der Kauf auf Grundlage des WBV-Waldmaßes oder des WBV-Waldkontrollmaßes oder des LKW-Maßes oder des aus der Sammelpartie errechneten Maßes in Verbindung mit dem von der WBV festgesetzten Kaufpreis. Der Verkäufer erklärt sich mit der jeweiligen Abrechnungsvariante einverstanden.

9)   Die „Kleinmengenregelung“ wird bei Partien unter 10 Einheiten (Fm-Rm-Srm) je Lagerort angewendet. Der Warenwert der Kleinmenge wird bei der Abrechnung pauschal um 50 €, netto, gemindert.

10) Es werden keine Abfuhrfristen vereinbart. Die Abfuhr des Holzes wird vom jeweiligen Endkunden der WBV koordiniert.

11) Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Geht z. B. von übernommenem Holz eine Gefahr für benachbarte Waldbestände oder Verkehrswege aus, führt der Verkäufer (Waldbesitzer) die erforderlichen Abwehrmaßnahmen bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen auf eigene Kosten aus.

12) Der Verkäufer teilt der WBV alle relevanten Abrechnungsdaten vor Abrechnung, z. B. Bankverbindung, Steuernummer und gültigen Umsatzsteuersatz für den Holzverkauf, bzw. diesbezügliche Änderungen, unaufgefordert mit. Folgen, die aufgrund falscher oder fehlender Angaben oder der Nichtmeldung der Steuernummer oder von Änderungen erwachsen, hat der Verkäufer zu tragen.

13) Für alle Preisangaben gilt: Netto, frei ganzjährig LKW-befahrbarer Straße. Dazu kommen 5,5% MwSt. für pauschalierende Waldbesitzer bzw. 7% oder 19% MwSt. für regelbesteuerte Betriebe.

14) Die Zahlung erfolgt im Gutschriftenverfahren auf das vom Verkäufer angegebene Konto.

15) Bei Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der WBV-Gutschrift erfolgt ein Skontoabzug in Höhe von 2%. Unsere Kunden praktizieren den im Holzgeschäft üblichen Skontoabzug von 2%, deshalb müssen wir diesen an Sie weitergeben. Die WBV hat davon keinen finanziellen Vorteil.

16) Die WBV ist zur Verrechnung von Verbindlichkeiten des Verkäufers mit Forderungen des Verkäufers berechtigt.

Baumkette
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