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Bundeswaldprämie 2020/21 Nachprüfung

Manche, die einen Antrag für die Bundeswaldprämie gestellt haben, bekamen bzw. bekommen noch Post von der Fachagentur Nachwachsender Rohstoffe e.V. (FNR). Sie brauchen deshalb nicht zu erschrecken. Es wird jährlich ein gewisser Prozentsatz geprüft, ob die Fördervoraussetzungen noch gegeben sind.

Bei den allermeisten wird sich nichts geändert haben, weder Fläche noch Bewirtschafter.

Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle, sie erhalten dann von uns eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung. Darin wird bestätigt, dass Ihre Waldflächen weiterhin PEFC zertifiziert sind. Zusätzlich erhalten Sie eine Kopie der Rechnung, mit der die WBV das Zertifikat bezahlt hat. ACHTUNG diese Rechnung ist bereits bezahlt! Sie brauchen nichts bezahlen!

Sollte mittlerweile eine Hofübergabe stattgefunden haben, wird die Bescheinigung natürlich auf den Hofnachfolger ausgestellt. Auf die Förderung hat dies keine Auswirkung, solange die Waldfläche zertifiziert bleibt. Die Waldfläche ist automatisch zertifiziert, wenn der Besitzer bzw. der Bewirtschafter bei der WBV Mitglied ist.

Wenn Sie ein Fläche verkaufen, sollten Sie mit dem Käufer vereinbaren, dass die Fläche PEFC zertifiziert bleiben muss. Innerhalb der zehnjährigen Bindefrist sind Sie als Leistungsempfänger, für die Aufrechterhalten der Fördervoraussetzung verantwortlich.

Baumkette
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