Neue "Waldprämie" kurz vor dem Start

Nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein neues Förderinstrument zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.

Die entsprechende Richtlinie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden; zeitgleich startet dann ein Online-Antragsverfahren (wohl vergleichbar mit der Bundeswaldprämie).

  • Die Richtlinie wird konkrete Kriterien bzw. Maßnahmen (einen vorläufigen Katalog finden Sie hier) beinhalten, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich die Waldbesitzenden verpflichten müssen, um die Prämie zu erhalten.
  • PEFC-zertifizierte Waldbesitzende sollen die Einhaltung der Kriterien über ein PEFC-Zusatzmodul (Fördermodul) nachweisen können, welches eine 1zu1-Umsetzung der Richtlinie darstellen wird.
  • Die genaue Höhe der Prämie steht noch nicht fest, soll aber ca. 100 Euro pro Hektar und Jahr betragen (wiederkehrende jährliche Zahlungen!); die Bagatellgrenze wird wohl bei 1 ha Waldfläche liegen.
  • Fördervolumen: 900 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2026 (je 200 Mio. in den Jahren 2022 bis 2025 und für 2026 einmalig 100 Mio. €).
  • Bei 200 Mio. Euro p. a. ist zu erwarten, dass die Mittel ggf. sehr schnell erschöpft sein werden; bei der Antragsstellung gilt das „Windhundprinzip“.
  • Die Richtlinie ist noch nicht von der EU notifiziert, dies wird aber für die kommenden Jahre angestrebt. Daher startet die Prämie als De-minimis-Förderung.
  • Die Bindungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre, in bestimmten Fällen 20 Jahre und soll ggf. vorzeitig enden, falls keine Mittel mehr zur Auszahlung bereitgestellt werden.
  • Konflikte im Sinne einer Doppelförderung sollen für die waldbaulichen Förderprogramme vermieden werden; eventuelle Überschneidungen mit dem bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Wald) und anderen Naturschutz- und Kompensationsinstrumenten werden noch geprüft und können dann ggf. zu einem reduzierten Prämienbetrag für die betroffenen Teilflächen führen.

Das Online-Antragsverfahren bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) soll zeitgleich mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger starten.

Die FNR hat hierzu umfangreiches Informationsmaterial und „Erklär-Videos“ vorbereitet, sowohl zu den Rahmenbedingungen des Förderinstrumentes als auch zum technischen Ablauf der Antragstellung.

Die Teilnahme an einer entsprechenden Zertifizierung (z. B. PEFC-Fördermodul) kann erst nach einer erfolgreichen Antragstellung (Förderbescheid) erfolgen. Seitens des deutschen PEFC-Systems wurden alle Vorbereitungen getroffen. Das kostenpflichtige PEFC-Fördermodul kann aber erst an den Start gehen, sobald die Richtlinie veröffentlicht wurde.

Es ist zu erwarten, dass für die Online-Antragstellung Informationen aus dem aktuellen SVLFG-Bescheid benötigt werden. Ferner benötigen die Waldbesitzer ihre Unterlagen zu erhaltener De-minimis-Förderung und zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.). Interessenten sollten diese Unterlagen für eine zügige Antragsstellung schon jetzt parat halten.

Wichtig: Für die Antragstellung brauchen Sie zunächst keine Unterlagen/ Nachweise von der Geschäftsstelle der WBV! Erst nach einem positiven Förderbescheid kommen wir als Ihr Partner ins Spiel!

Die bereitgestellten Informationen stellen den aktuellen Diskussionsstand dar, soweit er uns bekannt ist. Sie sollen Ihnen dazu dienen, sich bereits jetzt mit den zu erwartenden Inhalten und Eckpunkten der geplanten Prämie auseinandersetzen zu können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um vorläufige unverbindliche Informationen handelt. Jeder Waldbesitzer muss unbedingt im Rahmen der Antragstellung die rechtsverbindlich veröffentlichte Richtlinie eigenverantwortlich prüfen!!!

Stand 4.Oktober 2022

Baumkette
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