RED III Richtlinie kurz erklärt
Waldhackschnitzel dürfen nur noch dann als „nachhaltig“ verkauft werden, wenn die gesetzlichen Kriterien der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED – Renewable Energy Directive) eingehalten werden.
Ohne diesen Nachweis wird den Kraftwerken ihr Strom oder ihre Wärme nicht mehr als „grün“ angerechnet.
Die RED-Nachhaltigkeitskriterien kurz zusammengefasst
Die Kriterien der Richtlinie (aktuell vor allem RED II und RED III) sollen sicherstellen, dass die Holzbiomasse umweltgerecht gewonnen wird. Für Ihre Waldhackschnitzel bedeutet das im Wesentlichen:
- Legalität: Der Holzeinschlag muss nachweislich legal und nach geltendem Recht erfolgen.
- Waldverjüngung: Die abgeernteten Flächen müssen aktiv oder natürlich wieder aufgeforstet werden.
- Naturschutz: Einschläge in Schutzgebieten, Urwäldern oder Gebieten mit hoher Biodiversität sind verboten oder streng limitiert.
- Bodenschutz: Die Ernte muss so bodenschonend ablaufen, dass die Bodenqualität und die Artenvielfalt langfristig erhalten bleiben.
- Kohlenstoffspeicher: Die Bewirtschaftung muss sicherstellen, dass die Aufnahmekapazität des Waldes für CO₂ langfristig stabil bleibt oder steigt.
- Treibhausgas-Minderung: Die gesamte Kette (von der Ernte bis zum Transport) muss im Vergleich zu fossilen Brennstoffen eine Mindestmenge an CO₂ einsparen.
Die RED Standards stehen Ihnen ausführlich zum Download bereit
Was müssen Sie konkret tun?
Als Einzellieferant müssten Sie diese Einhaltung in der Regel über ein anerkanntes Zertifizierungssystem nachweisen (z. B. über SURE, REDcert oder entsprechende Module von PEFC / FSC).
Für Sie als Mitglied der WBV Wegscheid reicht die Teilnahme durch die Selbstverpflichtungserklärung, dadurch sind Sie über das Zertifikat der WBV zertifiziert. Der bürokratische Aufwand hält sich für Sie dadurch in Grenzen.
link zu PEFC original Datei