Änderung des Bayerisches Jagdgesetzes

Am 1. April 2026 sind weitreichende Neuerungen im Bayerischen Jagdgesetz in Kraft getreten. Die Initiative ging maßgeblich von Jagdminister Hubert Aiwanger aus. Zentrales Anliegen der BayJG-Novelle 2026 ist die Stärkung der Eigenverantwortung von Grundeigentümern durch die abschussplanfreie Bejagung von Rehwild. Außerdem werden Wolf und Goldschakal erstmals in das bayerische Jagdrecht aufgenommen. Zudem werden Jagdzeiten in Bayern künftig unabhängig von bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt.

Baumkette
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